Die Zunahme der Aufgaben der ELO erfordert dringend weitere
Unterstützung - finanziell und durch Verbreitung unserer Anliegen. Das Motto
lautet demzufolge "financing and network".
Zu diesem Zweck ist 1998 der Freundeskreis "Friends of the Countryside"
gegründet worden. Er umfaßt derzeit rund 400 Mitglieder aus unterschiedlichen
Nationen. Sie sollen der ELO - auch im eigenen Interesse - insbesondere bei der
Erhaltung des ländlichen Raumes sowie der Umwelt als wesentliche Grundlagen für
die vielfältigen Aktivitäten der Grundeigentümer eine wichtige Stütze sein.
Die Mitglieder werden durch die monatlich von der ELO herausgegebenen
Zeitschrift "Countryside" informiert. Einmal jährlich findet ein Jahreskongreß
mit Mitgliederversammlung in einem EU-Mitgliedsstaat statt.
Eigentum . . .
Vorbei sind die Zeiten, wo Pierre Joseph Proudhon (französischer Sozialist
und Schriftsteller, 1809-1865) verkündete: "Eigentum ist Diebstahl". Allerdings
ist das Verhältnis zwischen Eigentumsrecht und Nutzungsrecht unausgeglichen,
seit behauptet wird, die Natur gehöre jedem.
Schon seit geraumer Zeit ist die Tendenz zu erkennen, das Recht auf Eigentum
auf den kleinsten Nenner zu reduzieren. Zwischen lauter Verboten,
Einschränkungen und Zwängen hat der Eigentümer immerhin die Verfügungsgewalt auf
seinen Grundbesitz mit allen Rechten und Pflichten. Das Recht auf
Bewirtschaftung hingegen und freie Nutzung seines Grund und Bodens wird ihm
zunehmend von der öffentlichen Hand im Rahmen der Sozialpflichtigkeit
eingeschränkt.
Die hoheitlichen Eingriffe in das Privateigentum geschehen immer häufiger
ohne Rücksprache mit den Eigentümern und ohne finanziellen Ausgleich.
Verteidigung eines Modells für eine freiere Gesellschaft.
Wir sollten uns darüber klar sein, daß ein erfolgreiches Wirtschaften immer
auf der freien Marktwirtschaft sowie auf dem Recht auf Eigentum beruht. Alle
anderen Systeme haben uns ihre Grenzen deutlich gezeigt.
Rechte und Pflichten gehen Hand in Hand. Es steht ganz außer Frage, daß der
private Eigentümer etwa naturschutzrechtliche oder raumordnungsbezogene Auflagen
für das private Eigentum beachtet, solange er in die Entscheidungsprozesse mit
eingebunden ist.
Zur Eigentumsordnung stellt Artikel 222 des EG-Vertrages vom 7.2.1992 fest:
"Dieser Vertrag läßt die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten
unberührt." Das bedeutet, die EU, die verbindliche Richtlinien und Verordnungen
erläßt, fühlt sich für Eigentumsfragen nicht zuständig. Daher ist der Einsatz
der ELO in Brüssel dringend geboten. Vorarbeit dafür muß nationalstaatlich und
regional geleistet werden.
Durch Ihre Mitgliedschaft bei den "Friends of the Countryside" helfen Sie
der ELO:
- Sie unterstützen die ELO, indem Sie auf örtlicher oder regionaler Ebene über
ihre europäischen Aktivitäten sprechen,
- Sie bringen Ihre Erfahrungen, Projekte und Empfehlungen sowie Ihren
Sachverstand ein,
- Sie werden Teil des internationalen Netzwerkes der ELO und strecken dessen
Reichweite bis auf die regionale Ebene,
- Sie nutzen den Zugang der ELO bei den europäischen Entscheidungen auch für
Ihre eigenen Eigentumsangelegenheiten.
Durch Ihre Mitgliedschaft bei den "Friends of the Countryside" erhalten
Sie:
- die Positionspapiere der ELO zu den wichtigsten europäischen Themen,
wie z.B. EU-Agrarreform, Agenda 2000, Strukturfonds, EU-Osterweiterung, NATURA
2000, Schutz des Eigentums,
- ein Abonnement für die Monatszeitschrift "Countryside", die Sie über
alle Aktivitäten und europäischen Initiativen der ELO informiert,
- das Namens- und Adreßverzeichnis der "Friends of the Countryside" aus
15 europäischen Ländern mit Herkunfts- und Berufsbezeichnungen,
- eine Einladung zum jährlichen Kongreß der "Friends of the
Countryside", der Ihnen Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit Ihren Kollegen aus
anderen Ländern sowie sorgfältig ausgewählten Gästen gibt.
Wie werden Sie Mitglied bei den "Friends of the Countryside" ?
- Sie sind bereit, 800 EURO Jahresbeitrag an die "Friends of the
Countryside" zu zahlen.
- Sie füllen den anhängenden Aufnahmeantrag aus und senden ihn an die
angegebene Adresse.
Bitte ausdrucken und abschneiden:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aufnahmeantrag für "Friends of the Countryside"
Ich möchte gerne Mitglied bei den "Friends of the Countryside" werden.
Den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 800 EURO zahle ich auf das Konto Nr.
235-0403110-87
(Générale de Banque, Stad 35, B - 3930 Hamont SWIFT GEBABE-BBO8A)
- mit beigefügtem Scheck Nr. .............
- per Bankeinzug
Datum
.............................................................................
Unterschrift
.....................................................................
Vor- und Zuname
............................................................
Titel
................................................................................
Adresse
..........................................................................
Bitte trennen Sie diesen Aufnahmeantrag ab und senden ihn an
"Friends of the Countryside" Avenue Pasteur 23 B - 1300
Wavre |