European Landowners Organization (ELO) - die europäische Organisation der Grundeigentümer


Das Grundanliegen der Eigentümer, die Erhaltung des Eigentums an Grund und Boden, ist nicht nur in unserem Lande in Gefahr; es wird auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aus vielen Richtungen angegriffen.

Wie sich immer deutlicher zeigt, nimmt der Einfluß der EU auf die Mitgliedstaaten laufend zu. Die bis auf jeden einzelnen Grundeigentümer durchgreifenden und für ihn verbindlichen Richtlinien und Verordnungen werden immer zahlreicher. Es ist damit zu rechnen, daß rund 80% aller Entscheidungen, die das Grundeigentum betreffen, aus Brüssel kommen und nicht aus Berlin oder der Hauptstadt eines Bundeslandes. Jüngstes Beispiel die EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitat", bei uns bekannt unter der Abkürzung FFH, bei der EU unter "NATURA 2000".

Aus diesem Grunde ist die Arbeit der Grundeigentümer gegenüber der EU in den vergangenen Jahren laufend intensiviert worden. Mit Hilfe der "European Landowners Organization" (ELO), dem Zusammenschluß der Grundbesitzerverbände der EU-Mitgliedstaaten, konnten die vielfältigen Anliegen der europäischen Grundeigentümer an die Entscheidungsträger in Brüssel herangetragen und diskutiert werden. Die ELO ist dadurch inzwischen als die Vertretung des Eigentums gut bekannt und als sachkundiger Gesprächspartner gesucht.

Die ELO nimmt eine besondere Position in der Brüsseler Landschaft ein. Sie ist weder allein eine Gewerkschaft noch eine Berufsgenossenschaft noch eine Bürgervereinigung. Sie ist alles zusammen!

Erhaltung des ländlichen Raumes - ein Anliegen der ELO

Die nationale Gesetzgebung wird zu 85 % von den Richtlinien der Europäischen Union (EU) bestimmt. Diese Tatsache zeigt deutlich, warum es so wichtig ist, in Brüssel durch eine effektive, zuverlässige und einflußreiche Repräsentanz der Grundbesitzer vertreten zu sein.

Die ELO unterscheidet sich von anderen Interessengruppen in Brüssel dadurch, daß sie ein Gesellschaftsmodell unterstützt, das sowohl liberal als auch menschlich ist. Liberal, weil der Gedanke des freien Unternehmertums zur Geltung kommen soll und menschlich, weil die Umwelt, die Vielfalt der Nahrungsmittel und die Gestalt des ländlichen Raumes bewahrt werden müssen.

Die ELO ist mit ihrem Arbeitsstab, mit ihren 15 nationalen Verbänden und mit der Unterstützung der "Friends of the Countryside" überall dort präsent, wo Weichen für die europäische Gesetzgebung gestellt werden.

Wesentliche Einrichtungen der ELO:

  • Policy Group - in ihr erarbeiten Fachleute aus 6 Nationen Dokumente zu aktuelle Themen, die u.a. der EU-Kommission, aus dem Europäischen Parlament oder dem Ministerrat zur Erörterung der Position der Grundeigentumer zugeleitet werden. Durch ihre soliden und umfassenden fachlich anerkannten Darstellungenhat sich die ELO ein hohes Maß an glaubwürdigkeit erworben.
  • Sekreteriat - durch seine qualifizierte personelle Besetzung und seine übersichtliche Struktur ist es in der Lage, schnell und effektiv zu arbeiten.

Der ländliche Raum - eine Welt von wahrhaft dynamischem Leben ...

Trotz allgemeiner Verstädterung bleibt die Europäische Union ( EU ) zutiefst dem ländlichen Raum verbunden. Aber das Konzept des ländlichen Raumes hat sich in den letzten 30 Jahren radikal geändert.

Der Verlust von 17 Millionen Arbeitskräften auf dem Lande innerhalb der Europäischen Union seit 1960 hat den ländlichen Raum nicht zerstört, weil es den mit dem Eigentum an Grund und Boden verbundenen Familien gelungen ist, durch Ihr persönliches Engagement unsere Kulturlandschaft weiter zu pflegen und für die nachkommenden Generationen lebendig zu erhalten.

30 Millionen Europäer sind heute Eigentümer an Grund und Boden.

Die Anziehungskraft des Landlebens für die Städter und die Bindung der jungen Grundeigentümer an ihre Scholle haben die neue Generation auf dem Lande zu vielseitigem unternehmerischen Engagement geführt:

  • Landwirtschaft natürlich, aber eine Landwirtschaft, die auf qualitäts- und nachfrageorientierte Produktion sowie auf Wertschöpfung und Dienstleistung abstellt,
  • Forstwirtschaft
  • Kleine und mittelständische Betriebe, die zahlreiche neue Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen Nahrungsmittelbereich, im Transportwesens sowie in Entwicklung und Nutzung von Hochtechnologie schaffen,
  • Fischzucht
  • sportliche Betätigung im Freien: Jagd, Angeln, Golf, Wandern,
  • Pflege unseres kulturellen Erbes ( Bau- und Naturdenkmäler, Geschichte und Brauchtum ), Erholung, Ferien auf dem Bauernhof, Übernachtungsquartiere auf dem Lande und gastronomische Rundreisen.

Heute verliert der ländliche Raum keine Arbeitsplätze mehr, er schafft vielmehr neue.


Schutz des Eigentums

Das Eigentum stellt ein Grundrecht dar. Die ELO setzt sich für die Wahrung dieses Rechtes gegenüber hoheitlichen Maßnahmen ein. Bei Einschränkungen fordert sie Entschädigung, zumindest aber finanziellen Ausgleich. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte muß auf höchstmöglichem Niveau harmonisiert werden, um die Anerkennung der Eigentumsrechte durch das Gemeinschaftsrecht zu erreichen.


So zahlreich wie die Aktivitäten im ländlichen Raum sind, so zahlreich sind auch die Themenbereiche der ELO

Die ELO, die die Grundeigentümer der EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene vertritt, macht Vorschläge zu den vielfältigen europäischen Themen, die sich direkt oder indirekt auf den ländlichen Raum beziehen.

Die Liste der Themen ist lang.. Die wichtigsten sind

  • Schutz des Eigentums
  • Agenda 2000, die die Prioritäten der EU für den Zeitraum 2000 bis 2006 festlegt,
  • Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ( GAP ),
  • Haushalt und Strukturfonds,
  • EU-Osterweiterung,
  • Einleitung einer Politik der Entwicklung des ländlichen Raumes.
  • Biomasse und erneuerbare Energien als Alternativen zu den fossilen Energien,
  • Im Rahmen von NATURA 2000 Einsatz für ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Ökonomie und Ökologie,
  • Besteuerung der Gebäude auf dem Lande sowie der historischen Bauwerke; Bewertung von Immobilien durch die EU,
  • unternehmerische Freiheit und Förderung von Industrie im ländlichen Raum

Aktivitäten

Um den europäischen Gesetzgeber wirkungsvoll beeinflussen zu können, nimmt die ELO die künftigen Themen der EU-Kommission rechtzeitig auf und gibt fundierte Stellungnahmen in jeder Phase des Entscheidungsprozesses ab.

Die wichtigsten der zahlreichen bisher erarbeiteten Dokumente sind

  • Eine Antwort auf die "Erklärung von Cork" - ein lebendiger ländlicher Raum (Februar 1997)
  • Eine Politik für den ländlichen Raum in Europa (Dezember 1997)
  • Agenda 2000 - Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission (Juli 1998)
  • Agenda 2000 - Maßnahmen zum Umweltschutz (Dezember 1998)
  • die europäische Landwirtschaft im nächsten Jahrtausend (Dezember 1998)
  • der Schutz des Eigentums in Europa (Februar 1999)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union - das Recht auf Eigentum (März 2000)

Die EU-Kommission ist an Stellungnahmen der ELO höchst interessiert. Sie hat ihr daher u.a. auch Mitspracherecht durch die ihr zugestandenen Sitze in folgenden beratenden Ausschüssen gewährt:

  • Ausschuß für ländliche Entwicklung
  • Ausschuß für Landwirtschaft und Umwelt
  • Ausschuß für forstliche Fragen

Regelmäßige Gespräche der ELO mit Entscheidungsträgern der EU-Kommission:

  • halbjährlich mit dem jeweiligen Ratsvorsitzenden
  • halbjährlich mit dem Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Darüber hinaus regelmäßige Sitzungen, Anhörungen und Diskussionen im Europäischen Parlament.

Erneuerung der Gemeinsamen Agrarpolitik ( GAP )

Die GAP ist nicht mehr in der Lage, auf die zahlreichen Herausforderungen wie EU-Osterweiterung, Haushaltsbeschränkungen und zunehmenden Druck von seiten des Naturschutzes angemessen zu reagieren.

Weil die ELO davon überzeugt ist, daß die Funktionsfähigkeit der GAP angesichts dieser Situation in ihrer jetzigen Form nur noch auf wenige Jahre beschränkt sein wird, arbeitet sie aktiv an einer neuen Politik für den ländlichen Raum, die sich durch Effektivität und Kontinuität auszeichnet.


Ergebnisse

Die Erfolge der ELO liegen in ihren klaren Stellungnahmen, ihren ausgezeichneten Kontakten zu höchsten Stellen im EU-Bereich und ihren guten Beziehungen zu örtlichen, regionalen und nationalen Dienststellen.

Beispiele:

  • In der Frage des Bodenschutzes hat es die ELO erreicht, daß der Eigentümer nach EG-Recht nicht von vornherein für Altlasten aus der Vergangenheit verantwortlich zu machen ist.
  • Der ELO ist es gelungen, daß die EU-Kommission der deutschen Bundesregierung den begünstigten Flächenerwerb in den neuen Bundesländern durch vor 1990 Ortsansässige wegen Verstoß gegen EG-Recht ( u.a. Beihilfeverbot, Diskriminierungsverbot ) verboten hat.
  • Die ELO hat erreicht, daß in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Eigentümern ein finanzieller Ausgleich für Einschränkungen ihrer Eigentumsrechte durch Naturschutzmaßnahmen gezahlt wird.
  • Im Rahmen der Agenda 2000 ist es der ELO gelungen, die angestrebten Obergrenzen bei Fördermaßnahmen zu verhindern sowie eine Degression bei unterschiedlichen Betriebsgrößen abzumildern.
  • Durch besonderes Engagement im "Konvent" zur Erarbeitung einer "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" ist es der ELO als einzigem Eigentümerverband gelungen, eine Stellungnahme abzugeben und dadurch den Artikel zum Eigentum wesentlich zu beeinflussen.

 


ELO - eine Organisation, die sich sehen lassen kann

Die ELO ist der rechtmäßige Vertreter der Grundeigentümer der 15 EU-Mitgliedstaaten. Sie besitzt eine einfache und leicht zu handhabende Organisationsstruktur; ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch kurzfristige Aktivitäten, langfristige Planungen und ständigen Ausbau ihres Wirkungsnetzes.